Fincaurlaub auf Mallorca     Petit Puig S-.L.
Home | Finca "Ca`n Tarongers" | Finca "Nueva" | Finca "Francisca" | Finca "Ca`n Gararany" | Umgebung | Kontakt

  Reisebedingungen drucken
 

Sehr geehrter Reisegast,
wir freuen uns, Sie begrüßen zu können und danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihren Urlaub sorgfältig geplant und alle Voraussetzungen für Ihre Erholung geschaffen. Hierzu gehören auch unsere Reise- und Zahlungsbedingungen, die Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages sind. Bitte schenken Sie diesen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn Sie sollen wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Sie uns gegenüber eingehen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an, welche die Vorschriften des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a bis m BGB ergänzen.

Anmeldung und Bestätigung:
Ihre verbindliche Anmeldung erfolgt auf unserem Anmeldeformular, dem diese Mietbedingungen beiliegen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Vertrages verbindlich an, wobei Sie sich bis zu unserer schriftlichen Bestätigung oder Absage binden. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Reisebestätigung zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die Angaben, Beschreibungen und Bedingungen der Hausausschreibung, die am Buchungstag für den Reisezeitraum gültig sind. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, bedürfen jedoch der Rückfrage bei Vermieter oder Eigentümer und unserer schriftlichen Bestätigung. Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern, z.B. von Druck- und Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des vorliegenden Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Anzahlung und Restzahlung:
Mit Erhalt unserer Bestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig. Die Reiseunterlagen mit Mietgutschein und Anreisebeschreibung erhalten Sie bei Restzahlung des Mietpreises. Bei Zahlungen sind die gesamten Bankspesen vom Mieter zu tragen.

Umbuchung oder Rücktritt durch den Mieter:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn kann ein Termin bei gleicher Aufenthaltsdauer im gebuchten Objekt gegen eine Gebühr von Eur 25,- geändert werden. Für Namensänderungen bzw. die Übernahme des Vertrages durch einen Ersatzmieter wird eine Gebühr von Eur 25,- erhoben. Andere Änderungen und Umbuchungen gelten als Rücktritt bzw. Rücktritt und Neubuchung, d.h. die Rücktrittsbedingungen finden Anwendung.
Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Petit Puig, S.L., Frau Ingrid Dicke.
Bei Rücktritt werden folgende pauschalierte Rücktrittskosten erhoben, die sich vom Gesamtmietpreis wie folgt errechnen:
Bei Rücktritt bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn 25% des Mietpreises.
Bei Rücktritt zwischen dem 60. und 35. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises.
Bei Rücktritt zwischen dem 35. und 3. Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
Bei Rücktritt ab 3 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt der Reise wird der volle Mietpreis berechnet.

Versicherungen:
Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskosten Versicherung, die z.B.bei unerwarteten Krankheitsfällen 80% bzw. 100% der Rücktrittskosten erstattet. Außerdem empfehlen wir dringend den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung bzw. eines Versicherungspaketes.

Umfang des Mietverhältnisses:
Das Mietverhältnis umfaßt das Mietobjekt wie es in der Prospektausschreibung angegeben ist. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der auf dem Mietgutschein angegebenen Personenzahl belegt werden.
Kleinkinder, zusätzlich zur erlaubten Personenzahl, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters und unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen oder für diese einen Aufpreis zu verlangen. Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt, sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schäden zu melden und zu bezahlen. Die im Preis eingeschlossenen Energiekosten orientieren sich an den Regeln der Region: In südlichen Ländern ist es nicht üblich, den ganzen Tag zu heizen oder bei eingeschalteter Heizung die Fenster geöffnet zu halten, vielmehr schaltet man nur bei Bedarf einzelne Heizquellen ein. Bei einem Energiekostenverbrauch, der sich weit oberhalb der Norm bewegt bzw. stärkerer Verschmutzung als üblich, behalten sich einige Vermieter Nachbelastungen vor. Bitte beachten Sie, daß die technischen Einrichtungen wie z.B. Gasboiler, Herde, Kühl- und Heizgeräte, sowie die baulichen Sicherheitsbestimmungen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard entsprechen. Dem Hausbesitzer oder seinem Stellvertreter soll bei unerläßlichen Instandhaltungsarbeiten Zutritt zum Haus gewährt werden. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Rechte des Mieters, Ausschluß von Ansprüchen,

Verjährung:
Bei eventuellen Leistungsstörungen während des Aufenthaltes besteht für Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuellen Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Bitte melden Sie daher Beanstandungen unverzüglich bei Petit Puig, S.L., Frau Ingrid Dicke, damit Hilfe gewährt und für Abhilfe gesorgt werden kann.
Wenn Sie dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommen, bzw.wenn keine Meldung und somit Gelegenheit zur Abhilfe erfolgt, können Reklamationen, die erst nach Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, nicht berücksichtigt werden. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt nicht vor, wenn es für Sie unzumutbar oder unmöglich ist, einen Mangel zu melden oder eine Abhilfe zu verlangen. Wird der Aufenthalt durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, und konnte innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen werden oder wenn eine Abhilfe nicht möglich ist, können Sie den Vertrag kündigen. Ihre evtl. vertraglichen Ansprüche können Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende bei uns geltend machen, wir empfehlen die Schriftform. Ihre Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Aufenthaltes. Eventuell treten geänderte gesetzliche Regelungen des Verjährungszeitraumes in Kraft.

Haftung:
Petit Puig, S.L. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasserund/ oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso für Störungen durch Naturoder örtliche Gegebenheiten, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw. Erstattungs- oder Schadensersatzforderungen, die nicht Körperschäden sind, sind in jedem Falle auf den dreifachen Wert des Mietpreises beschränkt, sofern ein Schaden von Petit Puig, S.L. nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Fremdleistungen (siehe Absatz Fremdleistungen) unterliegen den Reise- und Haftungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Sollte die Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt oder Streik oder unabhängig vom Willen der Firma Petit Puig, S.L., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt oder das Mietobjekt aus diesen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, behalten wir uns vor, Ihnen eine möglichst gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls Sie mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden sind oder keine alternative Lösung gefunden werden kann, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von Petit Puig auf die Erstattung der eingezahlten Beträge.

Fremdleistungen:
Werden zusätzlich zur Anmietung einer Ferienwohnung Fremdleistungen vermittelt, die separat unter Angabe des Leistungsträgers bestätigt werden (z.B. Flug- oder Schiffsbeförderung, Mietwagen, zusätzliche Hotelübernachtungen), so gelten hierfür die Vertragsbestimmungen des jeweiligen Unternehmens, das Ihnen in der Reisebestätigung genannt wird. Werden separate Fremdleistungen vermittelt, sorgen Sie selbst für Ihr pünktliches Erscheinen zu den in den Reiseunterlagen der jeweiligen Unternehmen aufgeführten Reiseterminen, Check-In- bzw. Flugzeiten, Abfahrtszeiten etc.

Fincavermietung:
Petit Puig, S.L.
Steuer Nr. B-07821663 A
vd. Mossen Alcover 27
E 7500 Manacor
Tel.+34 971 84 33 76
Fax+34 971 84 31 43
Email: info@mallorcafincaurlaub.com
www.mallorcafincaurlaub.com

 
Top AGBs   |   Impressum       © aet-service Hans-Jürgen Wohlfahrt e.Kfm